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Gesundheit und Vorsorge

Vorsorge

Unseren Versicherten steht eine breite Palette an Maßnahmen zur Krankheitsverhütung und -früherkennung zur Verfügung

Nach den regelmäßigen Untersuchungen während der Schwangerschaft können und sollten - beginnend mit der Entbindung - die kostenfreien Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 für Säuglinge und Kleinkinder bis zum 6. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Hinzu kommen zwei zahnärztliche Kinder-Früherkennungsuntersuchungen im 3.-4. bzw. 5.-6. Lebensjahr. Ganz besonders wichtig ist auch die "Jugend-Gesundheitsuntersuchung" nach Vollendung des 10. Lebensjahres.

Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr haben in jedem Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchung (Erwachsene ab 18 Jahren einmal jährlich).

Frauen haben mit Beginn des 20. und Männer mit Beginn des 45. Lebensjahres Anspruch auf jährlich eine kostenfreie Vorsorgeuntersuchung zur Krebsfrüherkennung.

Nach Vollendung des 35. Lebensjahres können unsere Versicherten alle zwei Jahre einen kostenfreien "Gesundheits-Check-up" vornehmen lassen, bei dem unter anderem eine beginnende Herz-Kreislauf- oder Nieren-Erkrankung, Diabetes und rheumatische Erkrankungen bereits im Ansatz erkannt werden können.

Wir übernehmen die Kosten für im Inland übliche Schutzimpfungen gegen Krankheiten wie z.B. Diphterie, Grippe, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Scharlach, Tuberkulose und Wundstarrkrampf (Tetanus).

An Gesundheitsprogrammen zur primären Prävention gem. § 20 Abs. 1 und 2 SGB V (z.B. Rückenschule, Nichtraucherkurse, usw.) beteiligen wir uns mit einem Zuschuss von 90 % der entstandenen Kosten, maximal aber mit 150,- Euro je Kalenderjahr.

Eine Datenbank mit Kursen aus Ihrer Umgebung finden Sie hier.