Homöopathie:
Eine Moderne Methode und
doch mehr als 200 Jahre alt.
Bonusprogramm:
Gesund leben zahlt sich aus!
Ärztliche Behandlung
Sie können unter allen niedergelassenen Kassenärzten den Arzt Ihres Vertrauens auswählen. Im Rahmen der Gebührenordnung trägt die BKK Technoform die Behandlungskosten (außer der Praxisgebühr). Es genügt, dem Arzt die Krankenversichertenkarte vorzulegen. Für Sie und Ihre Familienangehörigen ist die ärztliche Behandlung zeitlich unbegrenzt.
Zahnärztliche Behandlung
Die Kosten der allgemeinen zahnärztlichen Behandlung werden in voller Höhe von uns übernommen.
Gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte erhalten Versicherte der BKK Technoform alle zahnerhaltenden Maßnahmen (Entfernen von Zahnstein, Zahnfüllungen, Entfernen von Zähnen, in bestimmten Fällen auch die Wurzelbehandlung).
Es ist lediglich eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro zu entrichten.
Das gilt auch für "Parodontose-Behandlungen" (Zahnbett-erkrankungen). Allerdings
muss die BKK hier die Behandlung anhand eines Behandlungsplanes genehmigen.
Zu diesem Zweck stellt der Zahnarzt vor der speziellen Behandlung den Zahnbefund
in allen Einzelheiten fest (Parodontalbefund).
Müssen Zähne gefüllt werden, trägt die BKK die Kosten für Zahnfüllungen aus qualitativ hochwertigen plastischen Füllungsmaterialien wie Amalgam, Kompomere (= Mischmaterial aus Metallbestandteilen und Kunststoffen) oder Glasionomere (= Zemente).
Wählt ein Versicherter eine aufwändigere Versorgungsform, z.B. eine Gussfüllung (Inlay) aus Gold oder Keramik, kann die BKK einen Kostenanteil in Höhe der Kosten für die plastischen Füllungsmaterialien übernehmen.
Die Mehrkosten muss der Versicherte selbst tragen.
Zahnersatz
Alle Versicherten haben Anspruch auf Zahnersatz, der dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Festzuschüsse
An die Stelle des bisherigen prozentualen Zuschusses sind befundorientierte Festzuschüsse getreten.
Zahnärzte und Krankenkassen gemeinsam haben Befunde bestimmt, für die Festzuschüsse gezahlt werden und diesen Befunden eine prothetische Regelversorgung zugeordnet.
Regelversorgung
Eine Regelversorgung liegt vor, wenn der Zahnersatz gewählt wurde, der für die jeweilige Befundsituation als Regelversorgung bestimmt wurde.
Wählt ein Versicherter die Regelversorgung, erhält er den entsprechenden befundorientierten Festzuschuss. Dieser erhöht sich um 20 % bei nachgewiesener regelmäßiger Vorsorge in den letzten fünf Jahren und um weitere 10 % bei Vorsorge in den letzten zehn Jahren.
Aufwändigere Versorgungen
Wählt ein Versicherter eine über die Regelversorgung hinausgehende Versorgung
- eine "aufwändigere gleichartige" oder eine "aufwändigere andersartige" Versorgung,
erhält er ebenfalls den entsprechenden befundorientierten Festzuschuß wie bei
der Regelversorgung (Erhöhung um 20 % bzw. weitere 10 % wie bei der Regelversorgung).
Das gute alte Bonusheft ist nach wie vor von Bedeutung. Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt die durchgeführten Untersuchungen eintragen.
Übrigens: Bei reinen Vorsorgeuntersuchungen ist keine Praxisgebühr zu zahlen.