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Information

Homöopathie:

Eine Moderne Methode und
doch mehr als 200 Jahre alt.


Bonusprogramm:

Gesund leben zahlt sich aus!

Leistungen und Service

Arzneimittel

Die BKK Technoform übernimmt für Sie die Kosten der von unseren Vertragsärzten verordneten verschreibungs- und apothekenpflichtigen Arzneimittel. Voraussetzung ist, dass es sich um verordnungsfähige Arzneimittel handelt. Für diese Arzneimittel ist eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 % des Medikamentenpreises zu leisten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, jedoch nicht mehr als das Mittel kostet.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebendjahr sind von dieser Zuzahlung vollständig befreit.


Zuzahlungen/Belastungsgrenzen

In der gesetzlichen Krankenversicherung herrscht der Grundsatz: An allen Leistungen, die die Krankenkasse zur Verfügung stellt, haben sich die Versicherten in der Regel finanziell zu beteiligen. Ausnahmen bilden die Vorsorgeuntersuchungen, wie zum Beispiel der Gesundheits-Check-Up, die Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen und die Schutzimpfungen.

Kinder und Jugendliche sind mit Ausnahme der Eigenbeteiligung zu Fahrkosten generell von Zuzahlungen befreit. Darüber hinaus befreit die BKK Technoform auf Antrag alle Versicherten, die auf Grund ihrer Einkommensverhältnisse durch Zuzahlungen im Laufe eines Kalenderjahres nur bedingt belastet werden können. Zuzahlungen sind im Laufe eines Kalenderjahres nur in Höhe von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens zu leisten. Chronisch Kranke leisten nur ein Prozent. Für Zahnersatz bestehen spezielle Härtefallregelungen.

Sie möchten wissen, ob Ihr Arzneimittel zuzahlungsbefreit ist?
Nutzen Sie unsere umfassende Suchfunktion.

Gern stehen wir Ihnen für Informationen und Hilfestellung bei Anträgen zur Verfügung.