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Information

Homöopathie:

Eine Moderne Methode und
doch mehr als 200 Jahre alt.


Bonusprogramm:

Gesund leben zahlt sich aus!

Leistungen und Service

Krebsvorsorge/Krebsfrüherkennung

Versicherte Frauen können vom vollendeten 20. Lebensjahr an einmal jährlich eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen in Anspruch nehmen.

Achtung: Mit dieser Vorsorgeuntersuchung können Sie Top-In-Form-Bonuspunkte erwerben.


Schwangerschaftsvorsorge

Die Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft tragen dazu bei, mögliche Veränderungen, die die Gesundheit für Mutter und Kind beeinträchtigen können, rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Schwangere erhalten von ihrem Arzt den Mutterpass, der einen genauen Terminplan für die einzelnen Schwangerschaftsuntersuchungen enthält, und in den alle wichtigen Ergebnisse der Untersuchungen eingetragen werden.


Betreuung in der Schwangerschaft und bei der Entbindung

Selbstverständlich übernehmen wir die Kosten der ärztlichen Betreuung vor, während und nach der Geburt. Wir zahlen auch die Pflegekosten im Krankenhaus oder zu Hause, stellen evtl. eine Haushaltshilfe, tragen die Kosten für die Hebamme und für Medikamente sowie Verband- und Heilmittel bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung (ohne Zuzahlungen für die Versicherte!).


Mütterkuren

Für erholungsbedürftige Mütter (aber auch für Väter) gibt es spezielle Kurprogramme - sowohl zur Krankheitsverhütung als auch zu Genesung. Die Kuren (auch als Mutter- bzw Vater-und-Kind-Massnahme möglich) werden in BKK-Mutter-Kind-Einrichtungen durchgeführt. Unsere BKK-Einrichtungen legen besonderen Wert auf mutter- und kindspezifische Therapiekonzepte, medizinische Kompetenz und Erfahrung sowie auf hohe Aufmerksamkeit und besondere Betreuung für Sie und Ihre Kinder.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an uns. Wir beraten Sie gern.


Mutterschaftsgeld

Versicherte Frauen erhalten Mutterschaftsgeld, wenn sie bei Beginn der Schutzfrist beschäftigt sind oder das Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig aufgelöst wurde. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Tag. Die Differenz zum durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt zahlt der Arbeitgeber.

Wenn Sie Leistungen der Agentur für Arbeit nach dem dritten Sozialgesetzbuch beziehen, erhalten Sie ein Mutterschaftsgeld, das auf der Basis dieser Leistungen berechnet wird.

Das Mutterschaftsgeld wird für die Zeit der Schutzfrist gezahlt. Diese beginnt grundsätzlich 6 Wochen vor der Entbindung und endet 8 Wochen (bei Mehrlings- und Frühgeburten 12 Wochen) danach.

Damit wir Ihnen diese Geldleistung auch umgehend zahlen können, reichen Sie uns bitte ein Attest des Arztes oder der Hebamme über den mutmaßlichen Entbindungstermin ein. Das Attest darf allerdings nicht früher als 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstag ausgestellt worden sein.

Nach der Geburt reichen Sie uns bitte die für das Mutterschaftsgeld vorgesehene Geburtsurkunde ein. Wir zahlen Ihnen daraufhin das restliche Mutterschaftsgeld aus.


Haushaltshilfe

Während einer stationären Krankenhausbehandlung oder einer von der BKK Technoform bezahlten Kur haben unsere Versicherten Anspruch auf die Übernahme der Kosten einer Haushaltshilfe.

Soweit keine arbeitsrechtlichen Regelungen vorgesehen sind, bezahlen wir auch dann die Kosten für eine Hilfskraft, wenn und solange dem Versicherten die Weiterführung des Haushaltes nach ärztlicher Bescheinigung allein wegen einer Krankheit oder Verletzung nicht möglich ist. Die Leistungsdauer ist jedoch zeitlich begrenzt.

Voraussetzung hierfür sind:
- keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt weiterführen,
- im Haushalt lebt ein Kind, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bzw. ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist.

Es fällt ein Eigenanteil von 10 % der kalendertäglichen Kosten an, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro, allerdings nicht mehr als die tägliche Krankenkassenleistung für die Haushaltshilfe.