Bild: Stark in Qualität und Leistung
Leistungen und Service

Heilmittel

Heilmittel können ein wichtiger Bestandteil der ärztlichen Therapie sein. Nach ärztlicher Verordnung übernimmt die BKK die notwendigen Kosten der Heilmittel wie Massagen, Bäder oder Krankengymnastik. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % der abgegebenen Leistung. Ferner ist ein Betrag in Höhe von 10 Euro für die Verordnung (Ihr Rezept) zu entrichten.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von dieser Zuzahlung vollständig befreit.

Hinweis: Wenn der Arzt Heilmittel verordnet hat, bitte die Behandlung kurzfristig antreten, da das Rezept nur 14 Tage gültig ist!


Hilfsmittel

Hilfsmittel dienen dazu, den Behandlungserfolg bei Krankheiten zu sichern oder die Folgen von Behinderungen auszugleichen bzw. zu mindern. Dabei kann es sich sowohl um Fertigartikel als auch um speziell für den Einzelfall hergestellte Artikel handeln. Bei ärztlich verordneten Hilfsmitteln, wie z.B. einer Prothese oder einem Krankenfahrstuhl, übernehmen wir - bis auf die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung - die Anschaffungskosten in Höhe des Vertragspreises bzw. des jeweils geltenden Festbetrages.

Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten, mind. 5 Euro, höchstens 10 Euro, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels; bei Verbrauchsmitteln 10 % je Packung, maximal 10 Euro für den Monatsbedarf je Indikation.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von dieser Zuzahlung vollständig befreit.

Wenn Sie Fragen zu Hilfsmitteln haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Gern beantworten wir Ihre Fragen.