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Familienversicherung
Die BKK Technoform hat ein Herz für Familien. In der Regel sind Familienangehörige des Mitglieds beitragsfrei mitversichert, wenn diese Angehörigen keine eigenes Einkommen haben bzw. ihr monatliches Bruttoeinkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt (2011: 365 Euro, bei Aufnahme eines Minijobs 400 Euro).
Die Familienversicherung ist kostenfrei.
Familienversichert können grundsätzlich sein:
- der Ehepartner
- der Lebenspartner (eingetragene gleichgeschlechtliche
Lebenspartnerschaft)
- die Kinder
- die Stiefkinder
- die Enkel
- die Pflegekinder
- die Adoptionspflegekinder.
Der Ehepartner kann selbst dann noch familienversichert bleiben, wenn er/sie
vom Mitglied getrennt lebt. Die Familienversicherung des Ehepartners endet jedoch
mit rechtskräftiger Scheidung.
Bei Kindern ist das Alter entscheidend!
Kinder sind in der Regel bis zum 18. Lebensjahr familienversichert. Die Altersgrenze erhöht sich auf das 23. Lebensjahr, wenn die Kinder nicht erwerbstätig sind, und auf das 25. Lebensjahr, wenn sie ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr ableisten oder wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden (In diesem Fall kann sich der Anspruch noch um die gesetzliche Dienstpflicht verlängern).
Behinderte Kinder gehören unter bestimmten Voraussetzungen ohne Altersbegrenzung
der Familienversicherung an.
Für Stiefkinder, Enkel, und Pflegekinder gelten besondere Bedingungen, über die Sie unsere BKK gerne detailliert informiert.
Ehepartner können für Zeiten einer Mutterschutzfrist bzw. der Elternzeit nicht in die Familienversicherung aufgenommen werden, wenn sie unmittelbar davor nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren.
Familienangehörige, die nicht mehr familienversichert sein können - z. B. weil die Altersgrenze erreicht ist oder sie eine eigene Krankenversicherung brauchen - können als freiwilliges Mitglied in der BKK versichert bleiben.