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Freiwillige Mitgliedschaft
Die Freiwillige Versicherung soll grundsätzlich dazu dienen, Menschen zu ermöglichen, sich weiter über die gesetzliche Krankenversicherung in einer Krankenkasse für den Fall der Krankheit abzusichern. Sie greift vor allem dann, wenn entweder eine vorher bestehende Versicherung in der Krankenkasse endet oder für Personen, denen der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht werden soll, weil sie durch eine Versicherungspflicht oder durch eine andere Versicherung nicht erfasst werden.
Personenkreise
Beitrittsfrist, Beginn und Ende
Der Beitritt muss innerhalb von 3 Monaten erklärt werden und muss schriftlich erfolgen. Die freiwillige Versicherung beginnt mit dem Tag der auf das Ende der Pflichtversicherung oder Familienversicherung folgt, ansonsten mit dem Tag des Beitritts. Die Freiwillige Versicherte endet durch schriftliche Kündigung, eine Pflichtversicherung, durch Zahlungsverzug oder Tod.
Voraussetzung für eine freiwillige Mitgliedschaft ist der Nachweis einer Vorversicherungszeit. Hierüber informieren wir Sie gern persönlich.
Automatische Umwandlung in eine freiwillige Versicherung
Wer zum 31. Dezember aus der Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer ausscheidet, weil sein Arbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenzen des alten und des neuen Jahres überschreitet, bei dem wandelt sich die Pflichtversicherung – wenn die Vorversicherungszeit erfüllt ist – vom 01. Januar an automatisch in eine freiwillige Versicherung um. Sobald uns die Umwandlung bekannt ist, informieren wir den Versicherten hierüber. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unserer Mitteilung besteht dann die Möglichkeit, sich anders zu entscheiden.