Homöopathie:
Eine Moderne Methode und
doch mehr als 200 Jahre alt.
Bonusprogramm:
Gesund leben zahlt sich aus!
Studentische Kranken- und Pflegeversicherung
Als Student sind Sie versicherungspflichtig und können sich eine gesetzliche Krankenkasse frei wählen.
Im Allgemeinen haben Studierende bis zum 25. Lebensjahr zunächst Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung aus der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung des Vaters oder der Mutter. Als Ehegatte eines Mitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Familienversicherung ohne Altersbegrenzung. Diese langjährige beitragsfreie Versicherung bietet nur die gesetzliche Krankenversicherung.
Der Anspruch verlängert sich gegebenenfalls noch um die Zeit einer gesetzlichen Dienstpflicht (Wehrdienst bzw. Zivildienst).
Entfallen die Voraussetzungen zur Familienversicherung kommt die studentische Kranken- und Pflegeversicherung zum Tragen. Mit der Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule entsteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten und in der Pflegeversicherung. Bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis Ende des Semesters, in dem Sie Ihr 30. Lebensjahr vollenden, besteht die kostengünstige Möglichkeit der Krankenversicherung. In einigen, gesetzlich festgeschriebenen Ausnahmen kann eine Verlängerung erfolgen.
Der Beitrag zur studentischen Krankenversicherung wird durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einheitlich geregelt. Ab dem 01. April 2011 beträgt der monatliche Beitrag
64,77 Euro.
| Ab 01.04.2011: Für kinderlose versicherungspflichtige Studenten ab dem 25. Lebensjahr: | |
| gesetzliche Krankenversicherung: | 64,77 € |
| gesetzliche Pflegeversicherung: | 13,13 € |
| GESAMT: | 77,90 € |
| Ab 01.04.2011: Für versicherungspflichtige Studenten mit Kind bzw. die das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben: | |
| gesetzliche Krankenversicherung: | 64,77 € |
| gesetzliche Pflegeversicherung: | 11,64 € |
| GESAMT: | 76,41 € |