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Eine Moderne Methode und
doch mehr als 200 Jahre alt.


Bonusprogramm:

Gesund leben zahlt sich aus!

Mitgliedschaft und Vorteil

Kein Zusatzbeitrag 2011 - Kassenwechsel

Kein Zusatzbeitrag 2011

Die Versicherten der BKK Technoform brauchen sich keine Sorgen zu machen. Die BKK Technoform steht finanziell sehr gut da und erhebt 2011 keinen Zusatzbeitrag.

Viele Mitglieder anderer Krankenkassen sind verunsichert, weil ihre Krankenkasse bereits einen Zusatzbeitrag erhebt. War die Höhe der Zusatzbeiträge bisher auf ein Prozent des Bruttoeinkommens, maximal 37,50 EUR pro Monat, begrenzt, dürfen die gesetzlichen Krankenkassen ab 2011 Zusatzbeiträge in beliebiger Höhe von ihren Versicherten verlangen. Der Arbeitgeber muss sich übrigens nicht an diesem Zusatzbeitrag beteiligen, den müssen die Mitglieder alleine zahlen.

Sonderkündigungsrecht bei Erhebung von Zusatzbeiträgen:
Erhebt Ihre Kasse einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie diesen, kann die Mitgliedschaft bis zur erstmaligen Fälligkeit gekündigt werden. Die Kasse hat die Mitglieder darüber mindestens einen Monat vor der erstmaligen Fälligkeit zu informieren. Macht sie dies nicht, verlängert sich die Kündigungsfrist entsprechend. Bis zum Wirksamwerden einer vorgenommenen Kündigung gilt die alte Beitragsregelung für das Mitglied fort.

Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate.

Hier ein Beispiel:

»  Sie kündigen Ihre Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen Kasse
    am 11.07.2011.
»  Ihre Mitgliedschaft endet dort somit am 30.09.2011.
»  Die Mitgliedschaft bei der BKK TECHNOFORM kann am
    01.10.2011 beginnen.

Achtung: Innerhalb der dreijährigen Bindungsfrist von Wahltarifen besteht kein Recht auf Sonderkündigung.

Ordentliches Kündigungsrecht:
Es kann jederzeit in Anspruch genommen werden, wenn die Mitgliedschaft in der alten Krankenkasse mindestens 18 Monate bestand. Die Kündigungsfrist beträgt ebenfalls zwei volle Kalendermonate.

Und so einfach geht’s:
»  Füllen Sie den BKK TECHNOFORM- Mitgliedschaftsantrag aus.
»  Kündigen Sie schriftlich bei Ihrer bisherigen Krankenkasse.
»  Nun nur noch die Kündigungsbestätigung Ihrer bisherigen
    Krankenkasse zusammen mit dem ausgefüllten Mitglied-
    schaftsantrag an uns schicken oder nutzen Sie unser
    Online- Antragsformular.

Sobald wir den Mitgliedschaftsantrag und die Kündigungs-
bestätigung erhalten haben, schicken wir Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung und Sie erhalten Ihre Krankenversicherungskarte.

Gern senden wir Ihnen auch umfassendes Informationsmaterial zu unserem Leistungs- und Serviceangebot zu.

Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns an unter: 0551 3083391 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-technoform.de.