Recht auf Vergessenwerden (Löschen)

Für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten müssen wir Ihre Sozialdaten aufgrund gesetzlicher Vorgaben speichern.

Sie haben das Recht, dass die Daten unverzüglich gelöscht werden, wenn:

  • die Sozialdaten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind,
  • die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind (siehe oben „Dauer der Speicherung“),
  • die Sozialdaten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder
  • Sie Ihre Einwilligung in die Nutzung konkret bestimmter Daten widerrufen und es keine anderweitige Rechtsgrundlage (zum Beispiel Aufbewahrungsfristen) für die Verarbeitung gibt. Näheres zum Widerruf erhalten Sie hier. Link zum Abschnitt„Widerrufsrecht“ einbauen

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