Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, personenbezogene Daten und Sozialdaten, die Sie uns gegeben haben, in einem übertragbaren Format zu erhalten.

Bei einem Kassenwechsel übermitteln sich die Krankenkassen aufgrund der gesetzlichen Regelungen des §§ 304 Abs. 2 SGB V die für die Fortführung der Versicherung erforderlichen Daten. Hier müssen Sie nicht aktiv werden.

Zurück zur Übersichtsseite