Zu den ärztlichen Maßnahmen der Krebsfrüherkennung, die dazu dienen, mögliche Gefahren für die Gesundheit unserer Versicherten abzuwenden, gehört auch die Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs. Ab dem 35. Lebensjahr wird diese Leistung im Zwei-Jahres-Rhythmus von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Viele Versicherte der BKK Technoform können das Hautscreening auch in Anspruch nehmen, wenn sie noch nicht 35 Jahre alt sind. Abhängig von der Region machen spezielle Versorgungsverträge mit der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung dies möglich.