Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Wenn Ihre häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist, erhalten Sie Kurzzeit- oder Verhinderungspflege.

Kurzzeitpflege

Um Kurzzeitpflege zu erhalten, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Pflegegrad 2 bis 5
  • die Pflege im häuslichen Umfeld ist nicht sichergestellt
  • in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich (zum Beispiel durch Krankheit) oder nicht ausreichend (zum Beispiel wegen kurzfristiger erhöhter Pflegebedürftigkeit) ist

Diese Pflegeleistung erhalten Sie in einer zugelassenen Einrichtung für Kurzzeitpflege mit einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Pro Kalenderjahr erhalten Sie bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege können Sie auch stundenweise erhalten, zum Beispiel wenn Ihre Pflegeperson zu einem wichtigen Termin muss. Um Verhinderungspflege zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Pflegegrad 2 bis 5
  • die Pflegeperson ist verhindert, zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit

Die Pflege erfolgt in dieser Zeit in einer Einrichtung für pflegebedürftige Menschen oder durch einen Pflegedienst oder durch andere private Pflegepersonen. Voraussetzung ist, dass eine Vorpflegezeit von 6 Monaten erfüllt ist. Pro Kalenderjahr erhalten Sie bis zu 6 Wochen Verhinderungspflege.

Ausnahme ab 01.01.2024: Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, die einen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 4 oder 5 pflegt, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens acht Wochen je Kalenderjahr. Für diesen Personenkreis entfällt ebenfalls die Vorpflegezeit von sechs Monaten.

Das bezahlt Ihre BKK Technoform:

Die Höhe der jeweiligen Leistung beträgt kalenderjährlich für die Kurzzeitpflege bis zu 1.774 Euro bzw. für die Verhinderungspflege bis zu 1.612 Euro. Das Pflegegeld wird in dieser Zeit zur Hälfte von uns weitergezahlt. Eine Besonderheit besteht sofern die Ersatz-Pflege durch mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad Verwandten oder Verschwägerten erbracht wird bzw. durch eine im Haushalt lebende Person erfolgt. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.

Unser Tipp:

Kurzzeit- und Verhinderungspflege können Sie ganz flexibel miteinander kombinieren!

So einfach ist es:

Wir haben eine persönliche Pflegeberatung für Sie eingerichtet, bei der Sie ganz bequem anrufen können. Dort erhalten Sie Ihre telefonische Genehmigung, die wir Ihnen dann auch per Post zusenden.

Ihre Ansprechpartner

Pflegeeinrichtung finden:

Ihre BKK Technoform hilft Ihnen dabei, eine passende Pflegeeinrichtung in Ihrer Region zu finden. Nutzen Sie einfach unseren BKK Pflegefinder.

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