Je nach Alter kommt eine der folgenden Varianten für Sie in Frage:
Wenn Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder verheiratet sind, können Sie sich über die Familienversicherung kostenlos versichern. Voraussetzung ist, dass Ihre Einkünfte die Einkommensgrenzen der Familienversicherung nicht überschreiten. Die Einkommensgrenzen der Familienversicherung finden Sie in unserer Beitragsübersicht. Wenn Sie Zivil- oder Freiwilligendienst geleistet haben, verlängert sich die Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus.
Mit dem Tarif für Studierende sind Sie bei der BKK Technoform bestens versichert. Die Tarife für Studierende finden Sie in unserer Beitragsübersicht. Wenn Sie BAföG beziehen, können Sie beim Amt für Ausbildungsförderung einen Zuschuss für Ihre Krankenkassenbeiträge beantragen.
Die studentische Krankenversicherung (KVdS) endet mit Abschluss des Studiums. Längstens besteht sie bis zum Ablauf des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird.
Wer aus der studentischen Krankenversicherung (KVdS) ausscheidet, kann sich anschließend freiwillig versichern. Der Beitrag berechnet sich aus dem ermäßigten Beitragssatz und dem aktuellen Einkommen. Der Gesetzgeber hat jedoch einen Mindesteinnahmebetrag festgelegt, den Sie in unserer Beitragsübersicht finden.