Freiwillig Versicherte und Selbstständige

Sie sind hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig tätig, Existenzgründer, nicht versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, Beamter oder gehören zu den Personen, die derzeit nicht der Versicherungspflicht unterliegen? Dann profitieren Sie auch von allen Vorteilen der BKK Technoform, wenn Sie bei uns versichert sind.

Ihre Beiträge berechnen sich aus den Einnahmen. Der Gesetzgeber legt jedoch jährlich Höchst- und Mindestbemessungseinnahmen fest, die bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden.

Generell gilt der ermäßigte Beitragssatz. Als versicherungsfreier Arbeitnehmer zahlen Sie den allgemeinen Beitragssatz, da Sie Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche haben. Als hauptberuflich selbstständig Tätiger können Sie zwischen beiden Möglichkeiten entscheiden: Wenn Sie sich für den Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche entscheiden, zahlen Sie auch den allgemeinen Beitragssatz.

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