Rentner und Versorgungsbezieher – Rundum abgesichert bei der BKK Technoform

Auch im Ruhestand sind Sie bei der BKK Technoform bestens versorgt und profitieren von den gleichen umfassenden Leistungen wie alle unsere Mitglieder.

Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung?

Ob Sie in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind oder sich freiwillig versichern, hängt davon ab, ob Sie die Vorversicherungszeit für die KVdR erfüllt haben. Dies wird spätestens bei der Beantragung Ihrer Rente geprüft. Für die Beitragsberechnung gilt grundsätzlich der allgemeine Beitragssatz.

Beitragsberechnung für Rentner und Versorgungsbezieher

Rente und Versorgungsbezüge: Auf Ihre Rente sowie auf zusätzliche Versorgungsbezüge werden Beiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz erhoben.

Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit: Auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sind beitragspflichtig.

 

Genießen Sie den Ruhestand mit der Sicherheit, die Ihnen die BKK Technoform bietet – optimaler Schutz für alle Lebenslagen.

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