Wir belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten. Die Teilnahme am Bonusprogramm ist und bleibt freiwillig.
Unser Bonus teilt sich in zwei Bereiche auf:
Im Bonus für Früherkennung und Vorsorge werden gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen aus den Bereichen ärztliche Gesundheitsuntersuchungen, Zahnvorsorgeuntersuchungen, Krebsfrüherkennung, Schutzimpfungen (Berücksichtigung im Bonusjahr) sowie Schwangerenvorsorge (Berücksichtigung im Entbindungsjahr) mit einem Geldbonus pro nachgewiesener Maßnahme belohnt. Lassen Sie sich diese Untersuchungen in Ihrem Bonusheft von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin bestätigen und reichen Sie das Bonusheft bis spätestens zum 31. März des folgenden Jahres bei uns ein. Das Geld bekommen Sie nach Abgabe des Bonusheftes auf Ihr Konto überwiesen.
Im Bonus für Prävention bonifizieren wir einen altersgerechten BMI im Normbereich, Nichtraucher (mind. 1 Jahr), regelmäßigen Betriebssport, qualitätsgesicherte Gesundheitskurse, aktive Mitgliedschaft im Sportverein/qualitätsgesicherten Fitnessstudio, regelmäßigen Ausdauersport unter qualifizierter Leitung und das Deutsche Sport-, Wander-, Schwimm-, oder Tanzsport-Abzeichen.
Sie haben die Wahl, ob Sie diese Prämie als Geldbonus oder als Gesundheitsbonus (zweckgebunden Bonus) erhalten möchten. Insgesamt können Sie eine Prämie von bis zu 150 Euro bekommen.
Mit unserem Gesundheitsbonus bezuschussen wir gesundheitsfördernde Leistungen, die Sie innerhalb des Teilnahmejahres selbst bezahlt haben. Bitte legen Sie dazu die Originalrechnung dem Bonusheft bei und reichen Sie das Bonusheft bis zum 31.03. des Folgejahres bei uns ein. Den Bonus überweisen wir auf das von Ihnen genannte Konto.
Für die folgenden Leistungen können Sie den Gesundheitsbonus einsetzen:
Bonuszahlungen sind ebenso wie Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich zu berücksichtigen. Die Finanzbehörden verlangen von den gesetzlichen Krankenkassen die Übermittlung von Bonus- und Prämienzahlungen (§10 EstG in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 4 SGB X). Wenn ein familienversicherter Angehöriger oder eine familienversicherte Angehörige im Rahmen des Bonusprogramms eine Auszahlung erhält, wird die Erstattung dem Hauptversicherten zugeordnet.