Gesundheit ist das höchste Gut - sie soll Ihnen bis ins hohe Alter erhalten bleiben. Früherkennungsuntersuchungen können dabei helfen. Sie werden in Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgelegt und beginnen bereits in der Schwangerschaft.
Durch die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung sollen mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind abgewendet werden. Gesundheitsstörungen sollen rechtzeitig erkannt und – wenn bereits möglich – behandelt werden. Vorrangiges Ziel der ärztlichen Schwangerenvorsorge ist die frühzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten. Festgelegt sind die Früherkennungsuntersuchungen für Schwangere in den Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Für Kinder und Jugendliche findet die erste Untersuchung unmittelbar nach der Geburt statt, die letzte spätestens im 17. Lebensjahr.
Die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 sowie J1 sind zwar umfangreich, jedoch weisen sie an einigen Stellen Lücken auf. Mit unserem Premium-Gesundheitsprogramm BKK STARKE KIDS erhält Ihr Kind bundesweit kostenfrei eine lückenlose Vorsorge für alle Entwicklungsphasen vom Baby bis zum Teenager.
Der Gesundheits-Check-up dient der Früherkennung häufig auftretender Krankheiten, deren Vor- oder Frühstadium sich diagnostizieren lässt und die wirksam behandelt werden können. Bei den ärztlichen Untersuchungen handelt es sich um die Früherkennung von Herz-Kreislauf-Kranheiten, Nierenerkrankungen und Diabetes.
Seit 1. Januar 2019 haben gesetzlich Versicherte bereits ab 18 Jahren Anspruch auf die erste Check-up-Untersuchung. Dieser Anspruch besteht einmalig bis zum 35. Lebensjahr. Ab 35 Jahren kann der Gesundheits-Check-up alle drei Jahre durchgeführt werden. Aufgrund dieser Änderungen wurde für alle gesetzlich Versicherten festgelegt: Für Versicherte über 35 Jahren, deren letzter Check-up im Jahr 2018 oder später stattgefunden hat, gilt das neue dreijährige Untersuchungsintervall.
Sowohl Männer als auch Frauen zwischen 50 und 54 Jahren können jährlich einen Stuhltest auf verborgenes (human-okkultes) Blut durchführen lassen.
Frauen ab 55 Jahren haben Anspruch auf eine Spiegelung des Dickdarms (Koloskopie) mit einer Wiederholung nach zehn Jahren oder alternativ eine Stuhluntersuchung alle zwei Jahre.
Männern wird bereits ab einem Alter von 50 Jahren eine Koloskopie angeboten, da das Erkrankungsrisiko bei Männern im Vergleich zu Frauen höher ist. Die Koloskopie kann nach zehn Jahren weiderholt werden. Als Alternative zur Koloskopie können Männer zwischen 50 und 54 Jahren jährlich und ab 55 Jahren alle zwei Jahre einen Stuhltest durchführen lassen.
Versicherte im Alter von 50, 55, 60 und 65 Jahren bekommen ein Einladungsschreiben zur Darmkrebsvorsorge per Post zugeschickt.
Sollten Sie jedoch Beschwerden haben oder wenn es in Ihrer Familie Darmkrebs-Erkrankungen gibt, empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem Arzt darüber zu sprechen.
Die ärztlichen Maßnahmen der Krebsfrüherkennung dienen dazu, mögliche Gefahren für die Gesundheit der Versicherten dadurch abzuwenden, dass aufgefundene Verdachtsfälle eingehend diagnostiziert und erforderlichenfalls rechtzeitig behandelt werden können.
Folgende Krebsfrüherkennungsuntersuchungen gibt es:
Anspruchsalter | Rhythmus | Erläuterungen | |
---|---|---|---|
Gebärmutter-halskrebs | ab 20 Jahre | jährlich | Zervixkarzinom-Screening |
Brustkrebs | ab 30 Jahre | jährlich | Tastuntersuchung |
von 50 bis 75 Jahren | alle zwei Jahre | Mammographie-Screening | |
Hautkrebs | ab 35 Jahre | alle zwei Jahre | |
Darmkrebs | ab 50 Jahre | jährlich | Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl |
ab 55 Jahre | Abhängig von der gewählten Maßnahme |
Wahlrecht: |
Anspruchsalter | Rhythmus | Erläuterungen | |
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Hautkrebs | ab 35 Jahre | alle zwei Jahre | |
Prostata und Genitalien | ab 45 Jahre | jährlich | Tastuntersuchung |
Darmkrebs | ab 50 Jahre | Abhängig von der gewählten Maßnahme | Wahlrecht: Entweder Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl (jährlich) oder Darmspiegelung (Koloskopie) mit einer Wiederholung nach zehn Jahren |
ab 55 Jahre | Abhängig von der gewählten Maßnahme | Wahlrecht: Entweder Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl (alle zwei Jahre) oder Darmspiegelung (Koloskopie) mit einer Wiederholung nach zehn Jahren |
Pigmentmale, auch Muttermale oder Leberflecken genannt, können von Geburt an vorhanden sein oder auch erst im Laufe des Lebens entstehen. An sich sind sie harmlos, doch besteht die Möglichkeit, dass sich aus ihnen eine bösartige Hautveränderung, der Hautkrebs, entwickelt. Je früher der Hautkrebs erkannt wird, desto höher sind die Heilungschancen.
Viele Versicherte der BKK Technoform können das Hautscreening auch in Anspruch nehmen, wenn sie noch nicht 35 Jahre alt sind. Abhängig von der Region machen spezielle Versorgungsverträge mit der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung dies möglich.