Auskunftsrecht

Sie haben das Recht, von uns jederzeit Auskunft darüber zu verlangen,

  • zu welchem Zweck wir Daten verarbeiten,
  • welche Kategorien personenbezogener Daten wir verarbeiten,
  • wer Empfänger oder Kategorien von Empfängern sind, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen,
  • wie lange die geplante Dauer ist, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden (falls eine solche Angabe möglich ist), oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer,
  • das ein Recht auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten besteht oder das Sie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen haben oder das ein Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung besteht,
  • das ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde besteht,
  • woher die Daten stammen, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden (bzw. alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten),
  • über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer automatisierten Verarbeitung für die betroffene Person, wenn eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 EU-DSGVO stattfindet.

Das Auskunftsrecht ist dann eingeschränkt, wenn durch die Auskunft die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt würden.

Da wir im Rahmen der Erfüllung Ihrer Versicherung die unterschiedlichsten Daten verarbeiten müssen, bitten wir bei einem Auskunftsersuchen dies möglichst zu präzisieren und anzugeben, auf welche Information oder welche Verarbeitungsvorgänge sich Ihr Auskunftsersuchen bezieht.

Für das Auskunftsersuchen sind wir verpflichtet, die Identität einer Auskunft suchenden betroffenen Person zu überprüfen und festzustellen. Daher bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihr Auskunftsersuchen nur schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) entgegennehmen können.

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