Sie haben das Recht, von uns jederzeit Auskunft darüber zu verlangen,
Das Auskunftsrecht ist dann eingeschränkt, wenn durch die Auskunft die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt würden.
Da wir im Rahmen der Erfüllung Ihrer Versicherung die unterschiedlichsten Daten verarbeiten müssen, bitten wir bei einem Auskunftsersuchen dies möglichst zu präzisieren und anzugeben, auf welche Information oder welche Verarbeitungsvorgänge sich Ihr Auskunftsersuchen bezieht.
Für das Auskunftsersuchen sind wir verpflichtet, die Identität einer Auskunft suchenden betroffenen Person zu überprüfen und festzustellen. Daher bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihr Auskunftsersuchen nur schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) entgegennehmen können.